____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
Integrationskurs
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Der Integrationskurs unterstßtzt nach der Legaldefinition in § 43 Abs. 2 AufenthG die Eingliederungsbemßhungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, ihnen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln kÜnnen.
Die Integrationskurse wurden im Jahr 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingefĂźhrt.cite-ref-1[1] Die DurchfĂźhrung bestimmt sich nach der Verordnung Ăźber die DurchfĂźhrung von Integrationskursen fĂźr Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung â IntV).cite-ref-integrationsgesetz-2-0[2]
Contents
⢠Teilnahme
⢠Rechtsfolgen
⢠Sprachkurs
⢠Evaluation
⢠Finanzierung
⢠Siehe auch
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Teilnahme
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Berechtigung (§ 44 AufenthG) und der Verpflichtung (§ 44a AufenthG) zur Teilnahme.
Teilnahmeberechtigte
Voraussetzung fĂźr die Teilnahme ist ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet und eine Aufenthaltserlaubnis.
Bislang hatten Asylbewerber sowie Geduldete deshalb keinen Zugang zu einem Integrationskurs nach §§ 43 ff. AufenthG.cite-ref-3[3] Dies wurde durch Art. 3 Nr. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015cite-ref-4[4] in § 44 Abs. 4 Satz 2 AufenthG n.F. zugunsten von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung geändert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 IntV),cite-ref-5[5] um einen frßhzeitigen Spracherwerb zu ermÜglichen. Ihre Anmeldung ist jedoch auf drei Monate nach Erhalt der Zulassung befristet und richtet sich nach der Kapazität freier Kursplätze. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind weiterhin Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland im Sinne des § 29a Asylgesetz stammen (§ 44 Abs. 4 Satz 3 AufenthG).
EU-Bßrger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, kÜnnen aber vom BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Kursplätze verfßgbar sind (§ 44 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
Im Jahr 2021 verzeichnete der Integrationskurs 104.000 Teilnehmende. Die Teilnehmendenzahl stieg 2022 auf 340.000 Teilnehmende.cite-ref-6[6]
Teilnahmeverpflichtung
Die AusländerbehĂśrde kann Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, wenn sie keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben und wenn sie Arbeitslosengeld bekommen oder aus einem anderen Grund besonders integriert werden sollen. Zum Beispiel, weil sie fĂźr ein minderjähriges Kind sorgen mĂźssen, das in Deutschland lebt. Die ordnungsgemäĂe Teilnahme wird durch den Kursträger besonders ĂźberprĂźft (§ 8 Abs. 3 IntV) und ist gegebenenfalls mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar (§ 44a Abs. 3 AufenthG).
Rechtsfolgen
Bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs wird die Mindestfrist fĂźr eine EinbĂźrgerung von acht auf sieben Jahre verkĂźrzt (§ 10 Abs. 3 StAG). Der erfolgreiche Abschluss dient auĂerdem zum Nachweis Ăźber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 AufenthG) oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AufenthG) und wird bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis berĂźcksichtigt (§ 8 Abs. 3 AufenthG).
Ist die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen, kann ein VerstoĂ gegen die Teilnahmeverpflichtung auĂerdem nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II als Pflichtverletzung mit einer LeistungskĂźrzung sanktioniert werden (sog. Integrationsverweigerungcite-ref-7[7]cite-ref-8[8]).
Der Integrationskurs
Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Unterricht findet in der Regel ganztägig in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlicher Muttersprachen statt. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit dem âZertifikat Integrationskursâ bescheinigt. Einige Bildungseinrichtungen bieten zudem sogenannte Ankommenskurse.cite-ref-9[9]
Sprachkurs
Dauer und Struktur
Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden, die sich auf einen Basis- und einen Aufbausprachkurs verteilen. Ziel sind ausreichende Sprachkenntnisse, um die Integration von Migranten im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten.cite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s15-10-0[10]
âĂber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache [âŚ] verfĂźgt, wer sich im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch fĂźhren und sich schriftlich ausdrĂźcken kann (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens fĂźr Sprachen)â, § 3 Abs. 2 IntV.
Bei Bedarf kĂśnnen besondere Kurse angeboten werden, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.
Bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs umfassen der
⢠Integrationskurs fßr nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene unter 27 Jahren (Jugendintegrationskurs)
⢠Integrationskurs fßr Teilnahmeberechtigte, die aus familiären oder kulturellen Grßnden keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen kÜnnen (Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs)
⢠FÜrderkurs bei besonderem sprachpädagogischen FÜrderbedarf
Im Intensivkurs umfasst der Sprachkurs lediglich 400 Unterrichtsstunden.
Zur Ermittlung des individuellen, gegebenenfalls auch besonderen Bedarfs absolvieren die Teilnehmer vor Beginn des Sprachkurses einen Test zur Einstufung ihres Sprachniveaus (Einstufungstest). Der Sprachkurs wird durch den Deutsch-Test fĂźr Zuwanderer (DTZ) abgeschlossen.
Inhalt
Grundlegend definiert das Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse/Deutsch als Zweitsprache die Lernziele und -inhalte des Sprachkurses. Es stellt den Rahmen fĂźr die Konzeption verschiedener Kursmodelle und deren Ausgestaltung dar. Auch die PrĂźfungsziele des DTZ orientieren sich am Rahmencurriculum.
Entwicklung des Rahmencurriculums
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 in Deutschland beauftragte das Bundesamt fĂźr Migration und FlĂźchtlinge (BAMF) im Herbst 2006 das Goethe-Institut mit der Entwicklung eines Rahmencurriculums fĂźr die Integrationskurse. Seit der VerĂśffentlichung 2007 besteht diese curriculare Grundlage fĂźr Integrationskurse.
Die Projektgruppe des Goethe-Instituts zog zur Erstellung des Rahmencurriculums Befragungen von Kursteilnehmenden und -lehrenden sowie bereits existierende Studien und Arbeiten anderer Institutionen (Institut fĂźr Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Deutscher Volkshochschulverband) und des Goethe-Instituts selbst (âCurriculum zur Gestaltung eines sechsmonatigen Sprachlehrgangs fĂźr Aussiedlerâ, 1991) heran. Zudem beauftragte wiederum das Goethe-Institut Wissenschaftler der Ludwig-Maximilians-Universität MĂźnchen mit der âRecherche und Dokumentation hinsichtlich der Sprachbedarfe von Teilnehmern an Integrationskurse durch Befragung von Institutionen, Kursträgern und Kursteilnehmern (InDaZ)â.cite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s15-10-1[10]
Auch flossen wissenschaftliche Erkenntnisse zum Erwerb des Deutschen als Zweitsprache, das Wissen um die unterschiedlichen Hintergrßnde (beispielsweise Aufenthaltsdauer, Bildungssozialisation und Weiteres), die Bedeutung der Migrationserfahrung und Lebensumstände der an Integrationskursen in Deutschland Teilnehmenden in die Formulierung des Rahmencurriculums ein.
Hinsichtlich der angestrebten Handlungsfähigkeit von Migranten sollten somit grundsätzliche Themen und spezifische Bereiche, in welchen sie sprachlich handeln wollen bzw. mßssen, ermittelt werden.
Lernziele
Im Rahmencurriculum werden grundlegend zwei Arten von Lernzielen unterschieden: die Kommunikation nach Handlungsfeldern und die Handlungsfelder Ăźbergreifende Kommunikation.
Die Formulierung erfolgt mittels Kann-Beschreibungen (Beispiel: âKann mit ganz einfachen Mitteln Ăźber sich und seine/ihre Situation im Herkunftsland sprechen, zum Beispiel Ăźber die Familie, den erlernten Beruf.âcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s19-11-0[11]). Einzelne oder mehrere Lernziele werden unter sogenannten sprachlichen Handlungen wie Auskunft geben, nachfragen, berichten und Ăhnlichem gruppiert sowie durch die entsprechende Fertigkeit (Schreiben, Lesen, HĂśren, Sprechen, Gespräch) und Niveaustufe (A1 bis B1) gemäà dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) näher bestimmt.
Kommunikation in Handlungsfeldern
Es werden 12 Handlungsfelder unterschieden:
⢠Arbeit
⢠Arbeitssuche
⢠Aus- und Weiterbildung
⢠Banken und Versicherungen
⢠Einkaufen
⢠Gesundheit
⢠Mediennutzung
⢠Mobilität (Nutzung von Üffentlichen Verkehrsmitteln usw.)
⢠Unterricht
Die Handlungsfelder sind Ăźberwiegend in vier Unterbereiche gegliedert:
⢠sich einen Ăberblick verschaffen
⢠mit offiziellen Stellen/Einrichtungen kommunizieren
⢠mit Vorgesetzten/Mitarbeitern von Ămtern und BehĂśrden kommunizieren
Die Präzisierung der Lernziele erfolgt durch die Nennung der vorrangigen Aktivität (Fertigkeit), des entsprechenden Niveaus, sowie der Markierung der Zielgruppe beziehungsweise -Gruppen (A, B und C), fßr die das Lernziel relevant ist. Es werden drei Arten von Zielgruppen unterschieden:
⢠Gruppe A weist gute Lernvoraussetzungen und konkrete Bildungs- und Berufswßnsche auf. Sie ist durchschnittlich jßnger als die anderen Gruppen und kßrzer in Deutschland wohnhaft.
⢠Gruppe B fokussiert Familie und Kinder/Schule. Sie verfßgen ßber ein geringeres Bildungs- beziehungsweise Qualifikationsniveau als A.
⢠Gruppe C weist ein niedrigeres Bildungs- beziehungsweise Qualifikationsniveau als Gruppe A auf. Sie ist die durchschnittlich älteste Gruppe mit der längsten Aufenthaltsdauer in Deutschland. Die Gruppe fokussiert die Arbeitswelt.
Gegebenenfalls wird zudem aufgefĂźhrt, dass spezifisches landeskundliches Wissen (Beispiel: âWeiĂ, dass Regelungen in Ămtern verbindlich sind, z. B. Ăffnungszeiten.âcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s23-13-1[13]) fĂźr die Umsetzung des Lernziels von Bedeutung ist.
Handlungsfelder Ăźbergreifende Kommunikation
Die Handlungsfelder Ăźbergreifende Kommunikation umfasst grundlegende KommunikationsbedĂźrfnisse von Menschen im Allgemeinen:
⢠Realisierung von Gefßhlen, Haltungen und Meinungen
⢠Umgang mit Dissens und Konflikten
⢠Gestaltung sozialer Kontakte
und in die speziellen BedĂźrfnissen von Migranten:
⢠Umgang mit dem eigenen Sprachenlernen
⢠Umgang mit der Migrationssituationcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s17-12-1[12]
In die Beschreibung wird neben der Sprachhandlung, der vorrangigen Aktivität (Fertigkeit) und dem Niveau zudem die Intention der Sprechenden (Beispiel: âMĂśchte sich Ăźber die GrĂźnde und Ziele der Migration austauschenâcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s29-37-14-0[14]) aufgenommen.
Diese Kommunikationsbereiche sind weiter untergliedert. So besteht der Bereich âUmgang mit der Migrationssituationâ beispielsweise aus den Teilbereichen:
⢠ßber Migrationserfahrung berichten
⢠Umgang mit der interkulturellen Begegnung
⢠eigene Kompetenzen darstellen
⢠Umgang mit Wissensdivergenz und Kompetenzlßcken
⢠Umgang mit der individuellen Sprachigkeitcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s29-37-14-1[14]
AuĂersprachliche Lernziele
Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu kĂśnnen, setzten die Autoren des Rahmencurriculum ein Zusammenspiel sprachlicher, interkultureller und strategischer Fähigkeiten voraus. Daher werden vor der Benennung der Lernziele auf sprachlicher Ebene auch Aspekte interkultureller Kompetenz (Beispiel: âIst sensibilisiert fĂźr kulturell unterschiedliche Kommunikationsgepflogenheiten auf Ămtern und BehĂśrden und kann das eigene Handeln danach ausrichten.âcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s20-s75-15-0[15]) und landeskundlichen Wissens im âFokus Interkulturalitätâ und im âFokus Landeskundeâ aufgefĂźhrt.
Strategische Kompetenzen zeigen sich im Umgang mit Wissensdefiziten, KompetenzlĂźcken und/oder dem Einsatz von Lerntechniken. Diese werden teilweise in den Ăźbergreifenden Kommunikationsbereichen âUmgang mit der Migrationssituationâ (Beispiel: âUmgang mit Wissensdivergenz und KompetenzlĂźckenâcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s29-37-14-2[14]) und âUmgang mit dem eigenen Sprachenlernenâ (Beispiel: âLesekompetenz auf- und ausbauenâcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s61-71-16-0[16]) angebracht.
Praktische Umsetzung
FĂźr eine mĂśglichst effektive Nutzung gilt es seitens der Adressatengruppe (vorrangig PrĂźfungsentwickler, Lehrbuchautoren und Kursplaner) Folgendes zu beachten:
⢠aus den genannten maximal mÜglichen Lernzielen mßssen die Adressaten eine auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtete Auswahl an spezifischen Lernzielen und -inhalten treffen
⢠Prßfungen dßrfen keine die Beschreibungen ßbersteigenden Kompetenzen verlangen
⢠lexikalische und morpho-syntaktische Lerninhalte lassen sich aus den Lernzielen ableiten, sollten jedoch nicht hauptsächlich die Sprachkurse bestimmen
⢠die Progression im Sprachkurs sollte an Handlungsketten innerhalb der Handlungsfelder orientiert sein.cite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s24-25-17-0[17]
Lehrkräften in Integrationskursen dient das Rahmencurriculum zur Reflexion Ăźber das verwendete Unterrichtsmaterial und zur Nachvollziehbarkeit konkreter Kurspläne. Besonders die Formulierungen zu den auĂersprachlichen Lernzielen (Interkulturelle und strategische Kompetenz, landeskundliches Wissen) lassen eine ĂberprĂźfung dieser Ziele im Kurs zu. Das Rahmencurriculum sollte jedoch nicht als Lehrplan begriffen werden.cite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s5-18-0[18]
Interkulturelle Aspekte im Rahmencurriculum
(Inter)Kulturelle Aspekte werden in den Kommunikationsbereichen âUmgang mit der Migrationssituationâ (besonders im Unterpunkt âUmgang mit der interkulturellen Begegnungâcite-ref-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s29-37-14-3[14]) und âRealisierung von GefĂźhlen, Haltungen und Meinungenâ sowie im âFokus Interkulturalitätâ beziehungsweise durch das Lernziel âInterkulturelle Kompetenzâ im Rahmencurriculum expliziert. Die Autoren des Rahmencurriculums fĂźr Standardintegrationskurse benennen die Relevanz kultureller beziehungsweise interkultureller Aspekte fĂźr die Lernenden. Allerdings wird diesen Ăberlegungen kein definierter Kulturbegriff zugrunde gelegt.
In der Bedarfsanalyse (InDaZ)cite-ref-indaz-19-0[19] werden unter dem Punkt âAspekte der Interkulturalitätâ Antworten von Befragten aufgefĂźhrt, die verdeutlichen, dass interkulturelle Aspekte im Kurs und besonders in der AbschlussprĂźfung von Bedeutung sind. Es scheint ein relativ enger Begriff von Kultur angenommen zu werden. Im Kapitel âHerkunftssprache und -kulturâ finden sich hauptsächlich Daten zur Heterogenität hinsichtlich der Herkunftsländer der Kursteilnehmer. Auch in Hinblick auf den DTZ wird nicht beschrieben oder diskutiert, inwiefern sich Interkulturelle Kompetenz operationalisieren lieĂe.
Qualifikation fßr die Lehrtätigkeit im Sprachkurs
Ein Hochschulabschluss in den Fächern Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache ermÜglicht eine direkte Zulassung zur Lehrtätigkeit (§ 15 Absatz 1 IntV).
Weitere, alternative MÜglichkeiten einer Qualifizierung (§15 Absatz 2 IntV) werden durch das BAMF vorgegeben. Die Zusatzqualifizierung fßr Lehrkräfte beinhaltet seit dem 1. Januar 2020 fßnf Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule. Andere Personen kÜnnen sich durch einen Lehrgang zum Erwerb eines einschlägig anerkannten DaF/DaZ-(Hochschul-)Zertifikates oder durch ein DaF/DaZ-Qualifizierungsprogramm bestimmter anderer Bildungsträger qualifizieren.cite-ref-20[20]
Orientierungskurs
Der 100-stĂźndigecite-ref-21[21] Orientierungskurs schlieĂt sich an den jeweiligen Sprachkurs an. Es werden den Kursteilnehmern Kenntnisse der deutschen Geschichte, Gesellschaft und Kultur vermittelt,cite-ref-22[22] um ihnen den alltäglichen Umgang mit MitbĂźrgern und BehĂśrden zu erleichtern. Der Orientierungskurs schlieĂt mit dem Test âLeben in Deutschlandâ ab.
Der Orientierungskurs umfasste ursprĂźnglich nur 45 Unterrichtsstunden. Er wurde 2012 auf 60 Stunden und 2016 auf 100 Stunden erhĂśht, um eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Themenbereichen âPolitik in der Demokratieâ, âGeschichte und Verantwortungâ sowie âMensch und Gesellschaftâ zu ermĂśglichen.cite-ref-23[23]
Das Curriculum fĂźr den Orientierungskurs wird vom BAMF entwickelt.
Evaluation
Das Bundesamt hat im Jahr 2011 eine erste ausfĂźhrliche Evaluation der Integrationskurse als Forschungsbericht 11 vorgelegt und die Integrationskurse als âwirksam und nachhaltigâ auszuweisen versucht.cite-ref-26[26]
In einer ausfĂźhrlichen Analyse dieser Evaluation hat GĂźnter Riecke in seiner Studienarbeit dieser Einschätzung entschieden widersprochen; die Arbeit kommt zu dem Schluss: Die relative Erfolglosigkeit der Kurse angesichts einen Bestehensqote von nur 53 % bis zum Jahr 2012 sei der mangelnden finanziellen Ausstattung der Träger geschuldet. Es handele sich bei dieser Evaluation um eine âEye-wash-evaluationâ, die ohne Beteiligung einschlägig qualifizierter Autoren verfasst worden sei. Es fänden sich in der Studie selbst zahlreiche Hinweise, dass der Lerneffekt bis zum Jahr 2012 eher schwach gewesen sei.cite-ref-27[27]
Die Statistik des Bundesamtes fßr Migration weist fßr das erste Halbjahr 2012 eine Erfolgsquote von ca. 57 Prozent fßr das hÜchstmÜgliche Zertifikat Deutsch (Kompetenzniveau B1) aus, das laut Goethe-Institut Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache nachweist und als Mindestvoraussetzung fßr eine Berufstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist. Weitere 35 Prozent der Testteilnehmer erreichten das darunter liegende Sprachniveau A2.cite-ref-28[28] Diese Quote wurde auch 2016 bis 2018 erreicht, wo 66,9 bzw. 52,0 Prozent der Teilnehmer das Niveau B1 und 25,5 bzw. 32,9 Prozent das Niveau A2 erreichten.cite-ref-29[29]
Finanzierung
Die einen Integrationskurs durchfßhrende Einrichtung (Kursträger) erhält dafßr vom Bundesamt fßr Migration und Flßchtlinge (BAMF) eine bestimmte Kostenerstattung (§ 20 Abs. 6 IntV). Die Teilnehmer mussten sich mit 50 % des geltenden Kostenerstattungssatzes an den Kurskosten beteiligen (§ 9 IntV). Dieser liegt seit 1. August 2022 bei 2,29 ⏠pro Unterrichtsstunde.cite-ref-30[30] Auf Antrag werden hilfebedßrftige Teilnehmer von dem Kostenbeitrag befreit. Erfolgreichen Teilnehmern kÜnnen 50 % ihres Kostenbeitrags erstattet werden.
Die Wirtschaftlichkeit ist fßr die Kursträger wie Sprachschulen und andere Bildungseinrichtungen beim Gruppenunterricht erst gegeben, wenn 20 Teilnehmer eingeschrieben sind. Die HÜchstteilnehmerzahl beträgt 25.cite-ref-31[31] Das Honorar fßr Lehrkräfte in Integrationskursen beträgt fßr freie Mitarbeiter mindestens 42,23 Euro pro Unterrichtseinheit (also 45 Minuten).cite-ref-32[32]
Die Teilnahme und Kosten werden fßr bestimmte Gruppen durch das Aufenthaltsgesetz unterschiedlich geregelt. Es wird unterschieden zwischen Ausländern mit Aufenthaltstitel vor oder ab 2005, deutschen StaatsangehÜrigen, EU-Bßrgern und Spätaussiedlern.cite-ref-bamf-33-0[33]
Zwischen 2005 und 2013 hat der Bund Ăźber 1,4 Milliarden Euro fĂźr das System der Integrationskurse ausgegeben.cite-ref-34[34]cite-ref-35[35] Im Bundeshaltsplan 2017 waren 610,077 Millionen Euro fĂźr die DurchfĂźhrung von Integrationskursen nach IntV vorgesehen.cite-ref-36[36]
Weitere Entwicklungen, Erweiterungspläne
Das AusländerbeschäftigungsfĂśrderungsgesetz (als Teil des âMigrationspaketsâ vom Juni 2019) wurde Ausländern der Zugang zu Integrationskursen erleichtert. DarĂźber hinaus spricht sich der Koalitionsvertrag fĂźr die 20. Legislaturperiode fĂźr Integrationskurse fĂźr alle nach Deutschland kommenden Menschen von Anfang an aus.cite-ref-37[37]
Das von Anfang 2022 bis Ende 2023 erleichtert das Bundesprogramm âIntegrationskurs mit Kindâ Eltern die Teilnahme an Integrationskursen, indem es während der Kurse eine Kinderbeaufsichtigung fĂśrdert.cite-ref-38[38] In den Jahren 2024 bis 2026 wird die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung in einem neuen ESF-Plus-Programm âIntegrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierungâ gefĂśrdert.cite-ref-39[39]
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Integrationskurs
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
⢠Bundesamt fßr Migration und Flßchtlinge (BAMF): Integrationskurse
⢠BAMF: Merkblatt zum Integrationskurs fßr Teilnehmer, 01/2016
⢠BAMF: Geschäftsstatistik zum Integrationskurs Stand: 19. Februar 2016
⢠BAMF: Integrationskursgeschäftsstatistik fĂźr den Zeitraum 1. Januar â 30. September 2015 (bundesweit) Stand: 19. Februar 2016
⢠BAMF: Bundesländer und Kreise Integrationskurszahlen
⢠DaF-Netzwerk Deutsch als Zweitsprache (DaF). Unabhängige Interessenvertretung fßr Lehrkräfte in Integrationskursen, abgerufen am 2. März 2016.
⢠Katrin Brand: 01.12.2004 - Einfßhrung von Integrationskursen. WDR ZeitZeichen vom 1. Dezember 2014 (Podcast).
Einzelnachweise
cite-note-11. â Integrationskurs. BMI, abgerufen am 6. Februar 2016.
cite-note-integrationsgesetz-22. â Verordnung Ăźber die DurchfĂźhrung von Integrationskursen fĂźr Ausländer und Spätaussiedler. Abgerufen am 5. Oktober 2010
cite-note-33. â Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Ănderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) vom 21. September 2015, S. 28
cite-note-44. â BGBl. I S. 1722
cite-note-55. â Art. 2 Nr. 2 der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789)
cite-note-66. â Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik fĂźr das Jahr 2022
cite-note-77. â SanktionsmaĂnahmen bei vermeintlicher âIntegrationsverweigerungâ Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim DagËdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE, BT-Drucksache 17/3147 vom 29. September 2010
cite-note-88. â Winfried Roth: Migranten in Deutschland: Das Gespenst der Integrationsverweigerung Deutschlandradio Kultur, 7. September 2015
cite-note-99. â Ankommenskurse fĂźr FlĂźchtlinge (Memento des Originals vom 31. Januar 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vhs-hannover.de - Information der Volkshochschule Hannover, abgerufen am 31. Januar 2020
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s15-1010. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 15.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s19-1111. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 19.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s17-1212. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 17.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s23-1313. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 23.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s29-37-1414. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 29â37.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s20-s75-1515. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 20, 75.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s61-71-1616. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 61â71.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s24-25-1717. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 24â25.
cite-note-rahmencurriculum-f-r-integrationskurse-2017-s5-1818. â Rahmencurriculum fĂźr Integrationskurse. (PDF) 2017, abgerufen am 3. Juni 2023. S. 5.
cite-note-indaz-1919. â Recherche und Dokumentation hinsichtlich der Sprachbedarfe von Teilnehmern an Integrationskurse durch Befragung von Institutionen, Kursträgern und Kursteilnehmern (InDaZ) (PDF; 1,1 MB), zuletzt geprĂźft am 4. Februar 2012.
cite-note-2020. â Zusatzqualifizierung DaF/DaZ. In: bamf.de. Bundesamt fĂźr Migration und FlĂźchtlinge (BAMF), abgerufen am 15. Mai 2022.
cite-note-2121. â BAMF â Bundesamt fĂźr Migration und FlĂźchtlinge â Inhalt und Ablauf. In: www.bamf.de. Abgerufen am 21. November 2016.
cite-note-2323. â Zweite Verordnung der Bundesregierung zur Ănderung der Integrationskursverordnung Bundesamt fĂźr Migration und FlĂźchtlinge, Abstimmungsentwurf 2012
cite-note-2424. â vgl. beispielsweise Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission zu den Integrationskursen Berlin, 11. November 2014
cite-note-2525. â Ramboll-Management: Evaluation der Integrationskurse. (PDF) Dezember 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 16. September 2012; abgerufen am 5. August 2019. Abschlussbericht und Gutachten Ăźber Verbesserungspotenziale bei der Umsetzung der Integrationskurse
cite-note-2626. â Schuller; Karin u. a.: Das Integrationspanel - Ergebnisse einer Längsschnittstudie zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Integrationskursen. Forschungsbericht 11, NĂźrnberg. NĂźrnberg 2011, S. 5 (bamf.de [PDF]).
cite-note-2727. â GĂźnter Riecke: Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in der Weiterbildung am Beispiel der Integrationskurse des Bundesamtes fĂźr Migration und FlĂźchtlinge. GRIN, 2013, ISBN 978-3-656-65666-1, S. 44â45 (amazon.de).
cite-note-2828. â BAMF: Erfolg von Integrationskursen steigt weiter an (Memento vom 15. April 2016 im Internet Archive) 26. November 2012
cite-note-2929. â BAMF: Integrationskurse: Ăźber 1 Million Teilnehmende seit 2015 (Pressemitteilung 003/2019). 3. Mai 2019, abgerufen am 5. August 2019.
cite-note-3030. â Merkblatt zum Integrationskurs. In: www.bamf.de. Abgerufen am 21. März 2014.
cite-note-3131. â § 8 Abs. 1 der Richtlinien des Bundesamtes fĂźr Migration und FlĂźchtlinge fĂźr die Abrechnung von Integrationskursen fĂźr Ausländer und Spätaussiedler nach der Integrationskursverordnung (Abrechnungsrichtlinien â AbrRL) 10. Fassung vom 1. November 2015, eingesehen am 27. Februar 2016
cite-note-3232. â Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 22. November 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
cite-note-bamf-3333. â Teilnahme und Kosten, Bundesamt fĂźr Migration und FlĂźchtlinge, zuletzt geprĂźft am 4. Februar 2012.
cite-note-3434. â Webseite des Bundesinnenministeriums, abgerufen am 1. März 2016
cite-note-3535. â Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu DurchfĂźhrung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes Unterrichtung durch die Bundesregierung, BT-Drucksache 16/6043 vom 29. Juni 2007
cite-note-3636. â Bundesministerium des Innern Haushaltsstelle: 0603
cite-note-3737. â Dokumentation: Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut. In: spiegel.de. 24. November 2021, abgerufen am 27. November 2021.
cite-note-3838. â Bundesprogramm âIntegrationskurs mit Kindâ: Ăber das Programm. FrĂźhe Chancen, 2023, abgerufen am 8. Dezember 2023.
cite-note-3939. â ESF Plus-Programm âIntegrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierungâ. BMFSFJ, 2024, abgerufen am 21. März 2024.